Ad Hoc Meldung
17.12.2024
Erwerb von Mehrheitsbeteiligungen an drei Immobiliengesellschaften von der Summit Group
Die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft (ISIN: DE0008055021) („die
Gesellschaft“) gibt den bevorstehenden Abschluss eines Kaufvertrags mit der
Summit RE six GmbH und der Summit Finance Limited, die beide zur Gruppe der
Summit Properties Limited („Summit Group“) gehören, über den Erwerb von
89,9 % der Anteile an drei Immobiliengesellschaften bekannt, die jeweils eine
Gewerbeimmobilie halten. Die Summit Properties Ltd. hält indirekt 89,98 % an
der Deutsche Real Estate AG.
Bei den Multi-Tenant-Gewerbeimmobilien handelt es sich um zwei
Gewerbeimmobilien in Berlin-Prenzlauer Berg und Berlin-Charlottenburg sowie um
eine Büroimmobilie in Kassel. Das Portfolio wurde von einem unabhängigen
externen Gutachter zum 31. Oktober 2024 mit 54 Mio. EUR bewertet. Der Kaufpreis
für die 89,9 %-Beteiligungen beträgt insgesamt 30,6 Mio. EUR. Darüber hinaus
werden Gesellschafterdarlehen in Höhe von 14,1 Mio. EUR von Summit Finance
Limited übernommen. Nach intensiver Prüfung und Verhandlung beteiligt sich die
Gesellschaft an dieser Transaktion über den Erwerb der genannten deutschen
Immobilien von der Summit Group in Umsetzung ihrer Investitionsabsichten der
Gesellschaft zur Erweiterung ihres eigenen Immobilienportfolios. Weitere
Akquisitionen von der Summit Group sind nicht geplant.
Ergänzende Angaben nach § 111 c) Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 AktG:
Der Erwerb besteht aus (i) Geschäftsanteilen in Höhe von 89,9 % an zwei
Objektgesellschaften in Berlin und an einer Objektgesellschaft in Kassel zu
einem Gesamtkaufpreis von EUR 30,6 Mio. und (ii) Gesellschafterdarlehen in Höhe
von ca. EUR 14,1 Mio. Bei den beiden Gewerbeimmobilien in Berlin, Saatwinkler
Damm und Storkower Straße, handelt es sich um langfristig vermietete Multi-Tenant-Objekte mit einem Entwicklungspotenzial
von weiteren ca. 50.000 m². Das Multi-Tenant-Bürogebäude in Kassel, Untere
Königstraße, ist langfristig vermietet.
Der Kaufpreis wird aus den liquiden Mitteln der Deutsche Real Estate
Aktiengesellschaft finanziert. Der Kaufvertrag sieht die üblichen
kaufvertraglichen Regelungen vor und enthält unter anderem operative Garantien
und Freistellungsverpflichtungen.
Der Aufsichtsrat hat heute dem Abschluss des Kaufvertrags mit der Summit Group
gemäß § 111b AktG zugestimmt.
Berlin, den 17. Dezember 2024